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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

OnCon Corporation
Bella Vista
Calle 53, Marbella
Ciudad de Panamá
Panamá

im folgenden eAds.to genannt

 

Präambel

Die Werbeplattform eAds.to dient zur Vermittlung von Werbeeinblendungen zwischen Kunden und Sponsoren. Werbeinhalte der jeweiligen Sponsoren bleiben unberührt. Außerdem übernimmt eAds.to die komplette Abwicklung der Zahlungsvorgänge und die vollständige Kontrolle und Überprüfung der Kunden Website. 

Definition Sponsor
Eigentümer / Betreiber eines Werbemittel, die von eAds.to auf unseren Kunden Webseiten eingebunden werden.

Definition Webmaster
Inhaber / Betreiber der Webseite auf der Werbemittel von eAds.toeingebunden werden und über die Zugriffe auf die Seiten des Sponsors erfolgen.

Definition Werbemittel
eAds.to stellt einen Sponsorencode zur Verfügung der ohne Änderungen in die Kunden Webseite eingebunden wird.

 

1. Geltungsbereich

1.1. Die Plattform von eAds.to ermöglicht registrierten Webmastern Werbung in verschiedenen Formaten mit den von eAds.to zur Verfügung gestellten Sponsoren auf Websites zu schalten.

1.2. Mit der Registrierung im eAds.to Netzwerk akzeptiert der User die AGB als Vertragsgegenstand.

 

2. Webmasterprogramme

2.1. eAds.to bietet dem eAds.to Webmaster die Möglichkeit von Sponsoren gebuchte Werbung mittels der von eAds.to zur Verfügung gestellten Layer in seine Website einzubinden. Webmasterprogrammen. Anspruch auf die aufgeführten Vergütungen hat der Webmaster wenn der Layer durch den User korrekt geschlossen wurde.

2.2. Nur der von eAds.to zur Verfügung gestellte Werbecode erlaubt dem Webmaster die Teilnahme am Vergütungssystem, der HTML Code darf nicht verändert werden.

2.3. Der Webmaster hat nach seiner Anmeldung jederzeit Zugriff auf aktuelle Statistiken, die von eAds.to zur Verfügung gestellt werden.

 

3. Regeln im eAds.to Webmasternetzwerk

Regeln für Webmaster

3.1. Bei Regelverstoß wird der Webmaster aus der eAds.to Plattform ausgeschlossen, außerdem werden alle aktuellen Guthaben und Auszahlungen umgehend gelöscht. Ebenfalls gilt dies für kinderpornografische Inhalte, diskriminierende Äußerungen, Gewaltdarstellungen oder Darstellungen bzgl. Rasse, Behinderungen oder Alter, auch Hyperlinks zu Seiten die solche Dinge darstellen führen zum Ausschluss.

3.2. eAds.to kann ohne Angabe von Gründen, die Registrierung eines Webmaster, verbieten. Es entstehen dadurch keinerlei Ansprüche gegenüber eAds.to.

3.3. Neben dem eAds.to Layer dürfen keine anderen Layer oder Werbeformen innerhalb derselben Homepage eingesetzt werden. Das heißt es darf auch kein weiterer Layer auf einer Unterseite der Homepage eingesetzt werden. Der Werbemittel Code darf an beliebiger Stelle auf Ihrer Website platziert werden, es ist aber nur ein Code pro HTML-Seite zulässig.

3.4. Bei der Nutzung des eAds.to Codes dürfen folgende Werbemittel keine Verwendung finden.

  • weitere Layer, PopUps und Popdowns
  • Pagepeels
  • InAds, FrameAds
  • Werbemittel, welche die selbe Werbung zeigen wie eAds.to
  • Postview Banner
  • ImPop der "TLDADSERV"

3.5. Der eAds.to Layer darf nicht so eingebaut werden, dass er mehrmals übereinander öffnet.

3.6. Der eAds.to Werbecode muss so eingebaut werden, dass dem Besucher der Layer inklusive Inhalt in voller Größe und ohne Fehler angezeigt wird.

3.7. eAds.to Werbemittel sind mit einer Reloadsperre von 3 Stunden versehen, d. h. innerhalb dieser drei Stunden wird ein Werbemittel nur einmal pro Besucher gewertet. Bei Versuch dieses System zu manipulieren, werden die Verantwortlichem vom Netzwerk ausgeschlossen und es verfallen jegliche Ansprüche gegenüber eAds.to.

3.8. Bei Verstößen gegen unsere Regeln, besonders denen, die dem eAds.to Netzwerk oder dessen Sponsoren finanziellen Schaden zufügen, wird der Verantwortliche haftbar gemacht und ist zum Schadensersatz verpflichtet. In schwerwiegenden Fällen behält eAds.to es sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

3.9. Sollten Werbeeinblendungen nicht nachvollziehbar oder vermeidlich unzulässig generiert worden sein, behält sich eAds.to vor Auszahlungen gesondert zu überprüfen und bei negativem Ergebnis abzulehnen.

3.10. eAds.to kann die Annahme einer Registrierung bzw. Bewerbung eines Webmasters im eAds.to Netzwerk ohne Angabe von Gründen verweigern, ein Anspruch des Webmasters gegenüber eAds.to entsteht dadurch nicht. Ebenfalls besteht die Möglichkeit der Verwendung des Layer-Codes durch den Webmaster zu widersprechen, in diesem Fall wird dem Webmaster seitens eAds.to mitgeteilt, dass das geschlossen Vertragsverhältnis als beendet gilt.

Regeln für Sponsoren

3.11. Nachfolgende Medien dürfen nicht innerhalb Ihrer beworbenen URL/Ihrem beworbenen Affiliate-Programm eingebunden werden: Andere Werbemittelcodes, außer Banner und Textlinks, Dialer und Dialer-ähnliche Programme sowie andere Programme und Scripte die unbemerkt Verbindungen zu Diensten und Services jeglicher Art herstellen. Außerdem automatisch startende Downloads, automatisch weiterführende Links und Links zu rechtlich nicht vertretbarem Inhalt sowie sonstige Programme oder Scripte, die die Layerauslieferung als solche oder die Layerdarstellung beeinflussen oder sonstwie manipulieren.

3.12. Alle bei 3.11. aufgeführten Punkte führen zum Ende der Kampagne und gleichzeitigem Ausschluss aus dem eAds.to Netzwerk.

 

4. Vergütungen / Abrechnungen

4.1. Vergütung

4.1.1. Dem Webmaster wird für jeden gültigen Aufruf des eAds.to Layer ein Fixbetrag vergütet. Gewertet werden dabei die Layer, welche 3 Sek. Anzeige mittels Klick auf den „Schließen-Button“ geschlossen wird.

4.1.2. Die Gültigkeit einer Layereinblendung wird durch das eAds.to Script ermittelt, einzusehen sind die tatsächlichen Aufrufe im Memberbereich. Jegliche Art von Manipulationen ist strengstens untersagt. 

4.1.3. Die im eAds.to Netzwerk aufgeführten Vergütungen entsprechen den Standardvergütungen, eine Anpassung der Vergütung ist jederzeit möglich und ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im eAds.to Netzwerk gültig. Jeder Webmaster kann seine aktuelle TKP im Memberbereich einsehen.

4.2. Abrechnungsmodus

4.2.1. Ab einem Guthaben von 20,00 Euro ist eine Anforderung der Auszahlung möglich. Nach Überprüfung der Gültigkeit aller eingeblendeten Werbemittel wird dem Webmaster der Geldbetrag nach spätestens 60 Tagen auf dem von ihm vorgegebenen Zahlungsweg gutgeschrieben. Wird der Mindestauszahlungbetrag nicht erreicht, besteht kein Anspruch auf die Auszahlung des Guthabens.

4.2.2. eAds.to kann bei Verdacht auf Beeinflussung der Statistiken oder nicht einhalten der Regeln Auszahlung ablehnen ohne jegliche Gründe dafür nennen zu müssen. Der Webmaster hat dann keinen Anspruch mehr auf sein Guthaben.

4.3. Vergütungsanspruch

4.3.1 Dem eAds.to Webmaster steht ein Vergütungsanspruch gemäß dem von ihm mit dem Sponsor geschlossenen Vereinbarungen zu. Die Geltendmachung eines Vergütungsanspruches gegenüber eAds.to ist ausgeschlossen.

 

5. Haftung

5.1. Der Sponsor haftet gegenüber eAds.to und ihren Webmastern für die vom ihm zur Verfügung gestellte Werbung.

5.2. Der Sponsor stellt eAds.to und die von ihr vermittelten Teilnehmer an seinen Webmasterprogrammen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die eAds.to und/oder den eAds.to Webmastern dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen sie geltend gemacht wird, demzufolge verwendete Werbung des Sponsors gegen das Wettbewerbsrecht, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen.

5.3. Für Schadensersatzansprüche, Haftungsansprüche und sonstige Kosten, die durch die Einstellung eines Hyperlinks bzw. Layer auf eine eAds.to Webmaster Website mit Gewaltdarstellung, sexuell eindeutigen Inhalten oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich, Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter erscheinen und oder Hyperlinks bzw. Layer auf andere Sites mit entsprechenden Inhalten entstehen, haftet der eAds.to Webmaster gegenüber dem Sponsor.

5.4. Der Sponsor haftet gegenüber dem eAds.to Webmaster ausschließlich für einen eventuellen Schaden, welcher durch die Erstellung des Hyperlinks bzw. Layer entsteht. eine Haftung seitens eAds.to ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

6. Verfügbarkeit

6.1. eAds.to verpflichtet sich dazu, den in der Internetbranche üblichen Aufwand zu betreiben um zu gewährleisten, dass die ständige Verfügbarkeit des Netzwerks gegeben ist. Beim Ausfall des Systems durch unvorhersehbare Ereignisse oder durch das Verschulden von Dritten sowie bei wartungsbedingten Unterbrechungen entstehen keinerlei Ersatzansprüche gegenüber eAds.to.

 

7. Laufzeit / Kündigung

7.1. Der Vertrag zwischen dem Sponsor und dem eAds.to Webmaster beginnt, wenn die Bewerbung des eAds.to Webmasters für ein Webmasterprogramm bestätigt wurde oder wenn dem eAds.to Webmaster die Daten für den Zugriff auf den eAds.to Webmaster-Account übergeben wurden.

7.2. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit mündlich oder schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung wird jeweils um 0.00 Uhr des auf den Tag der Kündigung folgenden Tages wirksam. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung sind sämtliche noch anfallende Vergütungen und Provisionen zu zahlen.

7.4. Der eAds.to Webmaster ist nach der Kündigung verpflichtet, alle Werbemittel-Codes von seiner Webseiten zu entfernen.

7.4. Ab Wirksamkeit der Kündigung entfallen jegliche Ansprüche gegenüber eAds.to

 

8. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

8.1. Änderungen der Teilnahmebedingungen sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen angekündigt. Sie werden allen Beteiligten zugänglich gemacht. Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die neuen Teilnahmebedingungen als angenommen.

 

9. Allgemeines

9.1. Teilnahmeberechtigt sind voll geschäftsfähige Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

10. Salvatorische Klausel

10.1. Sollten Bestimmungen des vorliegenden Vertrags im Sinne der Rechtssprechung ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.

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